Häufige Fragen

Hier finden Sie einen Überblick über die häufig gestellten Fragen

Woher kommt der Name "MediGlyx" und was bedeutet er?

Der Name „MediGlyx“ ist eine Kombination aus zwei Elementen, die die Kernaspekte unserer Praxis und unseres Ansatzes in der medizinischen Versorgung widerspiegeln.

  • Medi: Dieser Teil des Namens steht unserer Auffassung nach für die Allgemeinmedizinische Versorgung und ist ein direkter Verweis auf unser Fachgebiet – die innere Medizin.
  • Glyx: Dieser Teil ist inspiriert vom glykämischen Index, einem wichtigen Maß für die Auswirkungen von Lebensmitteln auf den Blutzuckerspiegel. In der Diabetologie spielt der glykämische Index eine zentrale Rolle bei der Ernährungsberatung und -planung. Er symbolisiert unsere Spezialisierung auf die Stoffwechselerkrankung und unser Bestreben, sinnvolle und nachhaltige Behandlungsstrategien zu verfolgen.

Zusammengeführt zu Mediglyx, steht der Name für eine moderne, patientenorientierte Praxis, die traditionelle medizinische Werte mit innovativen Ansätzen verbindet. Es ist ein Versprechen an unsere Patienten, dass sie bei uns nicht nur Zugang zu fachkundiger medizinischer Versorgung haben, sondern auch zu einer Praxis, die die neuesten Erkenntnisse und technischen Methoden nutzt, um ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu fördern.

Da wir eine reine Termin-Praxis sind, benötigen Sie für unsere Sprechstunden auf jeden Fall einen Termin. Dies gilt auch für die Akut-Sprechstunde! Terminvergaben ermöglichen uns eine bessere Planbarkeit und verkürzt auch Ihre Wartezeit vor Ort. 

Wir bieten in unserer Praxis keine Kinder- und Jugend U-Untersuchungen an. Jugendliche ab 16 Jahren können aber gerne von uns hausärztlich betreut werden. Eine diabetologische Betreuung bieten wir auch schon für jüngere Kinder an, sprechen Sie uns hierzu bitte individuell an.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Ihr Anliegen bequem per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage schildern. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen zurück. Überweisungswünsche oder Rezeptbestellungen können Sie über unsere Homepage erledigen, ebenso wie eine Terminvereinbarung. 

Grundsätzlich bemühen wir uns sehr Ihre Wartezeit so kurz wie möglich zu gestalten. Damit dies funktioniert, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. 

  1. Kommen sie bitte pünktlich zum Termin, gerne auch 5-10 Min früher, falls noch Anliegen am Empfang zu klären sind.
  2. Bereiten Sie sich gut auf Ihren Termin vor. Schreiben Sie sich ggf. Ihre Fragen / Ihre Anliegen auf und bringen Sie sinnvolle, neue Unterlagen mit zum Termin.
  3. Vereinbaren Sie am besten immer vorab einen Termin, auch für die Akutsprechstunde.
  4. Nutzen Sie die Akutsprechstunde wirklich nur für akute, dringende Beschwerden
  5. Ein Termin ist immer nur für eine Person gedacht. Begleitpersonen mit eigenen Anliegen benötigen einen eigenen Termin, da es sonst zu zeitlichen Verzögerungen kommt.

Bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte zu Beginn eines jeden Quartals mit, damit wir sie einlesen und einen KV-Schein anlegen können. Bei Folgebehandlungen im selben Quartal benötigen wir diese nicht mehr! Sollten Sie Ihre Karte vergessen oder verloren haben, müssen wir eine „eEB – elektronische Ersatzbescheinigung“ bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Sollten Sie das Einholen einer eEB nicht wünschen und können im Behandlungsquartal keinen Versicherungsnachweis erbringen, sind wir verpflichtet unsere Leistungen privat abzurechnen. Sie erhalten dann eine Rechnung nach der GOÄ.

Auf dem rosa Rezept (oder e-Rezept) werden verschreibungsfähige Arzneimittel, Medizinprodukte
und Hilfsmittel verordnet, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Die Gültigkeit beträgt 28 Tage

Das blaue Rezept (Privatrezept) ist 30 Tage gültig. Es gibt aber Ausnahmen, je nach Tarif und Versicherung. Im Basistarif ist das Rezept nur 30 Tage nach Ausstellung gültig, im Notlagentarif nur 10 Tage! 

Auf dem gelben Rezept (BtM) werden stark wirksame Substanzen verordnet, die dem
Betäubungsmittelrecht unterliegen, z. B. Opioide zur Schmerztherapie. Es hat eine Gültigkeit von 7 Tagen!

Auf dem grünen Rezept verordnet der Arzt in der Regel nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel bzw. Präparate, die regulär nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden (z. B. bestimmte Vitaminpräparate, pflanzliche oder homöopathische Arzneimittel). Ein solches Rezept können Patientinnen und Patienten aber bei vielen gesetzlichen Krankenkassen selbst zur Voll- oder Teilerstattung als Satzungsleistung einreichen oder bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Das Rezept ist unbegrenzt gültig.

Überweisungen sind oft länger gültig als gedacht. In der Praxis wird oft die Meinung vertreten, dass Überweisungen nur für ein Quartal gültig sind und dass man für jedes Quartal eine neue Überweisung benötigt. Dies stimmt allerdings nicht ganz!

Die KBV stellt hier folgendes klar:

„Stellt zum Beispiel eine Hausärztin eine Überweisung zu einem Facharzt aus und dieser beginnt die Behandlung erst im Folgequartal, ist keine neue Überweisung erforderlich.

Genauso bleibt der Überweisungsschein gültig, wenn die Behandlung zwar im Quartal der Ausstellung begonnen wurde, aber erst im Folgequartal abgeschlossen wird. Dies trifft auch dann zu, sollte die Behandlung bis ins übernächste Quartal oder länger andauern. Denn die Überweisung ist, soweit vom Behandlungsauftrag gedeckt, für die gesamte Behandlungsdauer gültig.“

Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_74536.php

Eine direkte Kontaktaufnahme von Patientenseite ist leider nicht möglich. Unsere Praxismitarbeiter sind geschult Ihre Anliegen bestmöglich zu bearbeiten. Sollte Ihr Anliegen nur von ärztlicher Seite gelöst werden können, wird sich der betreffende Arzt bei Ihnen telefonisch oder per E-Mail zurückmelden.

Darüber hinaus gibt es natürlich die Möglichkeit einen Termin in der Videosprechstunde zu buchen, auch um kleinere Themen zu besprechen.

Das Aut-idem-Kreuz auf einem Rezept bedeutet, dass der Arzt die Substitution (also den Austausch) des verordneten Medikaments gegen ein anderes, wirkstoffgleiches, wirksamkeitgleiches und preisgünstigeres Präparat durch die Apotheke ausschließt. Der Apotheker ist dann verpflichtet, das vom Arzt verordnete Medikament zu verschreiben. 

Wir kreuzen das Feld „aut idem“ nur in begründeten Ausnahmefällen an, wenn z.B. nachgewiesen ist, dass der Patient nur das eine Präparat von der einen Firma verträgt. Wir können nicht jedem Wunsch nachgeben ein bestimmtes Medikament von einer bestimmten Pharma-Firma zu verschreiben, da wir als Ärzte nach § 12 SGB V dem Wirtschaftlichkeitsgebot unterliegen, d.h. die verordneten Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Für darüber hinaus gehende Verordnungen haften wir mit dem Privatvermögen. 

Sollte einmal etwas nicht ganz Ihren Vorstellungen, Erwartungen oder dem Plan entsprechen oder Sie möglicherweise verärgert haben, bitten wir um Nachsicht.

Wir geben täglich unser Bestes und versuchen die Folgen des Hausärztemangels sowie eines schlecht geplanten und chronisch unterfinanzierten Gesundheitssystems für Sie so angenehm wie möglich zu machen.

Bitte denken Sie daran, dass auch wir nur Menschen sind. Nehmen Sie sich Zeit, um über Ihre Anliegen nachzudenken, und teilen Sie uns Ihre Gedanken gerne persönlich im Gespräch, per E-Mail oder per Post mit, wenn etwas nicht Ihren Erwartungen entsprochen hat oder Sie Verbesserungsvorschläge haben. Wir sind stets offen und verständnisvoll und nehmen konstruktive Kritik sehr ernst, um unser Handeln täglich zu überdenken und zu verbessern.

Wir freuen uns sehr, dass Sie mit unseren Leistungen zufrieden sind und dies zum Ausdruck bringen möchten! Ihre Rückmeldung ist uns sehr wichtig, denn sie hilft uns, unseren Service kontinuierlich zu verbessern. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihr positives Feedback mit uns und anderen teilen können:

  1. Online-Bewertung: Hinterlassen Sie eine Bewertung auf Google oder Jameda. Ihre Meinung hilft anderen Patienten, sich ein Bild von unseren Leistungen zu machen.

  2. Direktes Feedback: Senden Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website, um uns direkt Ihr Feedback mitzuteilen. Wenn wir dies auch noch auf unserer Homepage veröffentlichen dürfen, freuen wir uns sehr!

  3. Empfehlungen: Empfehlen Sie uns gerne weiter an Freunde und Familie. Persönliche Empfehlungen sind für uns besonders wertvoll.

Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung und freuen uns darauf, Sie weiterhin bestmöglich betreuen zu dürfen!

Der Patientenservice 116 117 ist ein bundesweiter telefonischer Service in Deutschland, der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bereitgestellt wird. Unter dieser Rufnummer können Patienten außerhalb der regulären Sprechzeiten von Arztpraxen medizinische Hilfe erhalten. Der Service vermittelt Anrufer an den ärztlichen Bereitschaftsdienst, wenn sie dringend ärztliche Hilfe benötigen, die aber nicht lebensbedrohlich ist – dafür wäre der Notruf 112 zuständig.

Neben der telefonischen Beratung und der Vermittlung von ärztlichem Bereitschaftsdienst bietet der Service auch Informationen zu den nächstgelegenen Bereitschaftspraxen und Apotheken. Der Patientenservice 116 117 ist rund um die Uhr erreichbar und trägt dazu bei, die Notaufnahmen in Krankenhäusern zu entlasten, indem er Patienten mit nicht-lebensbedrohlichen Anliegen an die richtige Stelle weiterleitet.

Ja, Atteste und Bescheinigungen können bei uns kostenpflichtig sein. Der Grund dafür ist, dass solche Dokumente oft nicht von den gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt werden, da sie nicht zur unmittelbaren medizinischen Versorgung zählen. Stattdessen fallen sie unter die sogenannten „Individuellen Gesundheitsleistungen“ (IGeL). Es gibt jedoch Ausnahmen, die wir direkt mit der Krankenkasse abrechnen dürfen.

Wenn Sie beispielsweise ein Attest für den Arbeitgeber, eine Sporttauglichkeitsbescheinigung oder eine Bescheinigung für Reiseversicherungen benötigen, gehören diese häufig zu solchen Leistungen. Wir berechnen dann die Kosten für den zusätzlichen Aufwand, der mit der Ausstellung des Dokuments verbunden ist, wie die Prüfung der Patientenakte, die Untersuchung und das Ausfüllen der Bescheinigung. Die genauen Kosten können je nach Art der Bescheinigung und Praxis variieren. Wir empfehlen, vorab in unserer Praxis nach den eventuell anfallenden Gebühren zu fragen.

Ja, bei uns ist es möglich, Befunde telefonisch zu erhalten. Wir verstehen, dass es manchmal bequemer und schneller ist, Informationen auf diesem Weg zu bekommen. Wenn Sie möchten, dass wir Ihnen Ihre Befunde telefonisch mitteilen, sprechen Sie dies bitte im Vorfeld mit uns ab, damit wir sicherstellen können, dass Ihre Daten sicher und vertraulich behandelt werden. Unser Team steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und die Ergebnisse zu erläutern. Sollten umfangreichere Erklärungen nötig sein, vereinbaren wir gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch. Ihre Zufriedenheit und Ihr Wohlbefinden stehen für uns an erster Stelle.

Gerne können Sie Wiederholungsrezepte über unsere Homepage bestellen,  sowie per E-Mail oder per Telefon anfordern. Die Anforderungen per E-Mail oder über unsere Homepage stehen Ihnen zur Verfügung, um den Prozess so bequem wie möglich zu gestalten.

Wenn Sie unsere Homepage nutzen möchten, besuchen Sie bitte den entsprechenden Bereich für Rezeptbestellungen und folgen Sie den dort angegebenen Anweisungen. Alternativ können Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Rezeptwunsch senden. Bitte geben Sie dabei Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und die benötigten Medikamente an, um die Bearbeitung zu erleichtern.

Unser Team wird Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten und Sie informieren, sobald das Rezept zur Abholung bereitliegt. Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

In unserer diabetologischen Schwerpunktpraxis bieten wir eine umfassende Betreuung und Unterstützung für Menschen mit Diabetes. Unser Leistungsspektrum umfasst u.a.:

  1. Individuelle Diabetesberatung: Wir bieten persönliche Beratungsgespräche, um Ihre individuellen Bedürfnisse und Lebensumstände zu berücksichtigen und gemeinsam mit Ihnen einen maßgeschneiderten Behandlungsplan zu entwickeln.

  2. Schulung und Aufklärung: Wir führen Schulungen durch, um Ihnen ein tiefes Verständnis für den Umgang mit Diabetes zu vermitteln. Dies umfasst z.B. Ernährungstipps, Blutzuckermessung und Insulintherapie.

  3. Kontinuierliche Blutzuckerkontrolle: Wir unterstützen Sie bei der Überwachung Ihres Blutzuckerspiegels und der Anpassung Ihrer Therapie, um optimale Werte zu erreichen.

  4. Technologiegestützte Therapie: Unsere Praxis nutzt moderne Technologien wie Insulinpumpen und kontinuierliche Glukosemesssysteme, um Ihre Behandlung zu optimieren.

  5. Begleitung bei Folgeerkrankungen: Wir helfen Ihnen, das Risiko für diabetesbedingte Folgeerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Neuropathien zu minimieren und bieten entsprechende Vorsorgeuntersuchungen an.

  6. Psychosoziale Unterstützung: Wir wissen, dass Diabetes eine Herausforderung sein kann, und bieten Unterstützung, um mit den emotionalen und psychologischen Aspekten der Erkrankung umzugehen.

Unser erfahrenes Team steht Ihnen zur Seite, um Ihre Lebensqualität zu verbessern und Ihnen den bestmöglichen Umgang mit Ihrer Erkrankung zu ermöglichen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um mehr über unsere Leistungen zu erfahren oder einen Termin zu vereinbaren.

Wir bieten eine Reihe von Diabetes-Schulungen an, darunter u.a. 

  • PRIMAS – Schulungs- und Behandlungsprogramm für ein selbstbestimmtes Leben mit Typ-1-Diabetes
  • MEDIAS 2 BASIS – Ein Schulungs- und Behandlungsprogramm für Menschen mit Typ-2-Diabetes, die nicht Insulin spritzen
  • MEDIAS 2 BOT+SIT+CT – Ein Schulungs- und Behandlungsprogramm
    für Menschen mit Typ-2-Diabetes und einer nicht-intensivierten Insulintherapie
  • MEDIAS 2 ICT – Ein Schulungs- und Behandlungsprogramm
    für Menschen mit Typ-2-Diabetes und einer intensivierten Insulintherapie (ICT)

Die Schulungen finden regelmäßig in Kleingruppen bei uns in der Praxis statt. Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie an einer Schulung interessiert sind!

Sie können grundsätzlich an einer Schulung teilnehmen, wenn Sie an einem Diabetes Typ 1 oder Typ 2 erkrankt sind. Weitere Voraussetzungen müssen individuell geklärt werden, z.B. ob Sie schon mal eine Schulung erhalten haben oder wann ihre letzte Schulung war. 

Im Zuge der Übernahme der Praxis von Frau Dr. Benz und Frau Dr. Diehm haben wir uns entschieden die Sprechzeiten durchgehend zu gestalten, d.h. es wird keine Pausen in der Mittagszeit geben, sodass alle Patienten auch die Gelegenheit bekommen in der Mittagszeit bzw. in Ihrer Mittagspause ihren Arzt aufzusuchen. Wir schaffen damit in der Region Wachtberg ein neues Angebot in der Hoffnung, dass diese Zeiten ebenfalls gut genutzt werden. Im Gegenzug dafür mussten wir die Sprechzeiten am späten Nachmittag einkürzen. In Summe konnten wir jedoch die Sprechzeiten gegenüber früher um 3 Stunden verlängern.